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Handel mit gebrauchter Software ist legal

Oracle unterliegt vor dem Europäischen Gerichtshof

Oracle muss eine Niederlage einstecken: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied, dass gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen. Zwischen dem US-Softwarekonzern und der deutschen Firma UsedSoft, die Gebrauchtlizenzen vertreibt, gab es diesbezüglich einen Rechtsstreit. Das Urteil besagt, dass mit dem Verkauf einer Lizenz durch den Hersteller das Eigentum an der Software an den Käufer übergeht. Somit dürfe der Hersteller einen Weitervertrieb nicht untersagen. Wird ein Programm anschließend weiterverkauft, ist der ehemalige Besitzer allerdings nicht befugt, eine Kopie einzubehalten und die Anwendung weiter zu nutzen. Auch Lizenzpakete dürfen nicht im Einzelnen weiterverkauft werden. Das Urteil gilt sowohl für Datenträger als auch für Programme, die aus dem Internet heruntergeladen werden.

Christina Freko

Quelle: "teleschau - der mediendienst"

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