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Hohe Bußgelder für "Schienen-Kartell"

Das Bundeskartellamt hat vier Stahlkonzerne wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn mit Bußgeld in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro belegt.


Das Bundeskartellamt hat vier Stahlkonzerne wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn mit Bußgeld in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro belegt.

Die höchste Strafe traf mit 103 Millionen Euro ThyssenKrupp Gleistechnik, wie die Bonner Behörde am Donnerstag mitteilte. Die Bahn bezifferte den Schaden durch das Kartell, das sich "Schienenfreunde" nannte, auf einen "deutlich hohen dreistelligen Millionenbetrag". Davon stünden 80 Prozent dem Bund zu. Er werde schnellstmöglich eingefordert.
Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte, die Ermittlungen würden auch auf Lieferungen an regionale Unternehmen ausgedehnt. ThyssenKrupp nahm die Strafe an.
Bußgeldbescheide in Millionenhöhe ergingen außerdem gegen die seit 2010 zum Vossloh-Konzern gehörende Firma Stahlberg Roensch und gegen die Voestalpine-Tochterunternehmen TSTG Schienen Technik und Voestalpine BWG. Voestalpine hatte das Verfahren vor gut einem Jahr mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht.
Die Kartellmitglieder haben nach Angaben Mundts und des Bahn-Vorstandsmitglieds Gerd Becht seit etwa 2001 Quoten und Preise abgesprochen. Dem Staatskonzern ist dadurch laut Becht Schaden in "deutlich hoher dreistelliger Millionenhöhe" entstanden - laut Medienberichten sind es um die 500 Millionen Euro. Wegen des Umfangs werde die Aufstellung aber ein halbes bis ein Jahr dauern. Die Bahn erwarte vollständigen Ausgleich des Schadens und werde die Ansprüche notfalls vor Gericht durchsetzen. Da die Investitionen in Schienenwege zu 80 Prozent vom Bund getragen werden, werde er auch einen Anteil in dieser Höhe erhalten.
Weil der Steuerzahler geschädigt worden sei, könne sich die Bahn auch nicht auf Rabatte einlassen, etwa wegen schneller Zahlungen. "Mit den Bußgeldbescheiden steht jetzt zweifelsfrei fest, dass die DB über Jahre systematisch betrogen wurde", sagte der Chefjurist des Konzerns. Das Perfide sei, dass der Markt abgeschottet sei. Es sei nur beschränkt möglich, die betroffenen Konzerne bei Bestellungen zu umgehen. Dennoch drohte er mit dem Ausschluss säumiger Zahler von künftigen Vergaben.

ThyssenKrupp akzeptierte das Bußgeld sofort. Die Sachlage sei eindeutig, berichtete das Unternehmen. Bei internen Ermittlungen habe sich der Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter des Tochterunternehmens bestätigt.
Der Stahlkonzern betonte, er sei im Mai 2011 von den kartell- und strafrechtlichen Ermittlungen völlig überrascht worden. Danach habe das Unternehmen aber im Sinne von "null Toleranz" hart durchgegriffen und personelle Konsequenzen gezogen. Mehrere Vertriebsverantwortliche, ein Geschäftsführer sowie der zuständige Bereichsvorstand mussten das Unternehmen verlassen. ThyssenKrupp verfolge Schadenersatzansprüche gegen die elf betroffenen Mitarbeiter, berichtete der Konzern.
Mit den Bußgeldbescheiden, die noch nicht rechtskräftig sind, ist lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen. "Das Bundeskartellamt wird den Schwerpunkt der Ermittlungen im Schienenfall künftig auf weitere Bereiche verlagern", kündigte Mundt an. Dazu gehörten Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager. Der Fall zeige erneut, dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten, sagte Mundt.
Das Bundeskartellamt arbeitet im "Schienenfreunde"-Verfahren eng mit der Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum zusammen, da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene Produkte und Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug gegen die verantwortlichen Manager.


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