Das Bundeskartellamt hat vier Stahlkonzerne wegen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn mit Bußgeld in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro belegt.
Die höchste Strafe traf mit 103 Millionen Euro ThyssenKrupp
Gleistechnik, wie die Bonner Behörde am Donnerstag mitteilte.
Die Bahn bezifferte den Schaden durch das Kartell, das sich
"Schienenfreunde" nannte, auf einen "deutlich hohen
dreistelligen Millionenbetrag". Davon stünden 80 Prozent
dem Bund zu. Er werde schnellstmöglich eingefordert.
Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte, die Ermittlungen
würden auch auf Lieferungen an regionale Unternehmen
ausgedehnt. ThyssenKrupp nahm die Strafe an.
Bußgeldbescheide in Millionenhöhe ergingen außerdem
gegen die seit 2010 zum Vossloh-Konzern gehörende Firma
Stahlberg Roensch und gegen die Voestalpine-Tochterunternehmen TSTG
Schienen Technik und Voestalpine BWG. Voestalpine hatte das
Verfahren vor gut einem Jahr mit einer Selbstanzeige ins Rollen
gebracht.
Die Kartellmitglieder haben nach Angaben Mundts und des
Bahn-Vorstandsmitglieds Gerd Becht seit etwa 2001 Quoten und Preise
abgesprochen. Dem Staatskonzern ist dadurch laut Becht Schaden in
"deutlich hoher dreistelliger Millionenhöhe"
entstanden - laut Medienberichten sind es um die 500 Millionen
Euro. Wegen des Umfangs werde die Aufstellung aber ein halbes bis
ein Jahr dauern. Die Bahn erwarte vollständigen Ausgleich des
Schadens und werde die Ansprüche notfalls vor Gericht
durchsetzen. Da die Investitionen in Schienenwege zu 80 Prozent vom
Bund getragen werden, werde er auch einen Anteil in dieser
Höhe erhalten.
Weil der Steuerzahler geschädigt worden sei, könne sich
die Bahn auch nicht auf Rabatte einlassen, etwa wegen schneller
Zahlungen. "Mit den Bußgeldbescheiden steht jetzt
zweifelsfrei fest, dass die DB über Jahre systematisch
betrogen wurde", sagte der Chefjurist des Konzerns. Das
Perfide sei, dass der Markt abgeschottet sei. Es sei nur
beschränkt möglich, die betroffenen Konzerne bei
Bestellungen zu umgehen. Dennoch drohte er mit dem Ausschluss
säumiger Zahler von künftigen Vergaben.
ThyssenKrupp akzeptierte das Bußgeld sofort. Die Sachlage
sei eindeutig, berichtete das Unternehmen. Bei internen
Ermittlungen habe sich der Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter des
Tochterunternehmens bestätigt.
Der Stahlkonzern betonte, er sei im Mai 2011 von den kartell- und
strafrechtlichen Ermittlungen völlig überrascht worden.
Danach habe das Unternehmen aber im Sinne von "null
Toleranz" hart durchgegriffen und personelle Konsequenzen
gezogen. Mehrere Vertriebsverantwortliche, ein
Geschäftsführer sowie der zuständige
Bereichsvorstand mussten das Unternehmen verlassen. ThyssenKrupp
verfolge Schadenersatzansprüche gegen die elf betroffenen
Mitarbeiter, berichtete der Konzern.
Mit den Bußgeldbescheiden, die noch nicht rechtskräftig
sind, ist lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen.
"Das Bundeskartellamt wird den Schwerpunkt der Ermittlungen im
Schienenfall künftig auf weitere Bereiche verlagern",
kündigte Mundt an. Dazu gehörten Schienen und Weichen
für regionale und lokale Nachfrager. Der Fall zeige erneut,
dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im
öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten, sagte
Mundt.
Das Bundeskartellamt arbeitet im
"Schienenfreunde"-Verfahren eng mit der
Staatsanwaltschaft Bochum und der Kriminalpolizei Bochum zusammen,
da es sich um Kartelle handelt, die öffentlich ausgeschriebene
Produkte und Dienstleistungen betreffen. Die Staatsanwaltschaft
ermittelt dabei wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug gegen die
verantwortlichen Manager.

