Ab Mittwoch tritt in Deutschland die sogenannte
Button-Lösung in Kraft. Onlinehändler müssen
kostenpflichtige Angebote künftig auf ihrer Website mit einem
Button versehen.
Dieser muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit den Worten
"kostenpflichtig bestellen" oder "kaufen".
Nicht genügen würden Begriffe wie "Anmeldung",
"weiter" oder einfach nur "bestellen".
Zudem müssen dem Verbraucher alle wichtigen Angaben, wie zum Beispiel die Mindestlaufzeit seines Vertrags, klar aufgezeigt werden, bevor er seine Bestellung abgibt. Andernfalls kommt kein gültiger Vertrag zustande.
Nach Angaben des Justizministeriums sind in den vergangenen Jahren mehr als fünf Millionen Verbraucher in sogenannte Abo-Fallen getappt. Dabei handelt es sich häufig um betrügerische Geschäftsmodelle mit einer simplen Masche. Mal geht es um Horoskope, mal um Rezepte, mal um Software. Der Verbraucher klickt auf das Angebot in dem Glauben, es sei gratis. Die Button-Lösung wird es zunächst in Deutschland, bald aber auch EU-weit geben.

