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Alkenrather Totschlags-Prozess: Gefängnisstrafe
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Alkenrather Totschlags-Prozess: Gefängnisstrafe

Sechs Jahre Gefängnis wegen Totschlag – so lautet das Urteil gegen einen 20-Jährigen. Vor einem guten halben Jahr hatte der Verurteile in Alkenrath einen Freund getötet.

Veröffentlicht: Mittwoch, 11.11.2020 12:14

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Das Kölner Landgericht sagte, der Verurteilte sei aggressiv und habe sein Verhalten offenbar nicht unter Kontrolle. Das hätten auch andere Prozesse schon gezeigt. Eine vorzeitige Haftentlassung sei nur möglich, wenn sich der Verurteilte spürbar bessere. Ansonsten sei auch eine Verlängerung möglich, so das Gericht.  

Gekommen zu dem tödlichen Streit war es vor einem guten halben Jahr auf der Wilhelm-Leuschner-Straße. Das spätere Opfer hatte zeitweise bei dem Angeklagten gewohnt. Ein Streit über Stromkosten ist dann so eskaliert, dass der der Angeklagte mit einem Küchenmesser tödlich zugestochen hatte.

Bei dem Prozess wurde auch deutlich, dass der Verurteilte eine schwierige Vorgeschichte hat: Eine Kindheit mit einem gewalttätigen Vater, als Jugendlicher Drogen konsumiert und dann die Schule abgebrochen. Mehrfach musste die Polizei zu Hause verbeikommen, weil er gewalttätig gegen seine Mutter geworden war und ihr mit einem Messer gedroht hatte.

Zwischenzeitlich war er in verschiedenen Heimen untergebracht. Weil er da Mitarbeiter bedroht hatte, war er wieder rausgeflogen.  In Alkenrath war er dann in einer Clique unterwegs, die regelmäßig Drogen konsumiert hatte.

Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung: Aus der Tat spreche pure Wut und Aggression - letztlich sei sie dennoch schwer zu verstehen. 

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