
Angeklagter findet Strafe zu hart und Opfer zu mild
Mehr als drei Jahre nach dem Urteil startet vor dem Kölner Landgericht heute ein Berufungsprozess gegen einen Schneider aus Schlebusch. Der 47-Jährige soll 2017 eine junge Frau in der Umkleide seines Geschäfts sexuell genötigt haben.
Veröffentlicht: Freitag, 28.05.2021 09:38
Er wurde damals zu knapp drei Jahren Haft und 5.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Opfer findet die Strafe zu mild und ist in Berufung gegangen, ebenso wie der Angeklagte selbst, der die Strafe zu hart findet. Er sprach damals vor Gericht von einvernehmlichen Sex in seinem Geschäft. Die Anklage damals beruhte auf sexueller Nötigung. Sie war dennoch härter, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt mehrfach vorbestraft war und zwar wegen mehrfach schwerer Körperverletzung. Das Urteil jetzt soll im Juni fallen.