
Bayer 04 Leverkusen prüft Kartellamts-Stellungnahme
Bayer 04 Leverkusen reagiert auf die abschließende Stellungnahme des Bundeskartellamts zur sogenannten 50+1-Regel. Die Regel soll grundsätzlich verhindern, dass Investoren die Kontrolle über einen Fußballverein übernehmen – Bayer 04 hat wegen seiner langjährigen Verbindung zum Bayer-Konzern allerdings eine Sonderstellung.
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Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel grundsätzlich für zulässig, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei ihrer Anwendung und beim Bestandsschutz für Vereine wie Bayer 04. Der Leverkusener Verein will die rechtlich nicht bindende Stellungnahme jetzt sorgfältig prüfen. Gleichzeitig sieht Bayer 04 darin einige vielversprechende Ansätze für eine faire und langfristige Lösung im deutschen Profifußball. Der Verein will deshalb die Gespräche mit der Bundesliga und den anderen Beteiligten fortsetzen, die bereits seit 2021 laufen.