
Berufungsprozess um Anti-Baby-Pille von Bayer
Hat die Anti-Baby-Pille Yasminelle von Bayer schwere Gesundheitsschäden bei einer Frau verursacht? Um diese Frage dreht sich ein Berufungsprozess, der heute vor dem Karlsruher Oberlandesgericht begonnen hat. Eine Frau hat den Bayer-Konzern auf 200.000 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil sie 2009 fast an einer Lungenembolie und Herzversagen gestorben wäre – vorher hatte sie die Anti-Baby-Pille Yasminelle eingenommen. Die soll der Grund für die Gesundheitsschäden gewesen sein.
Veröffentlicht: Dienstag, 04.05.2021 12:10
Bayer selbst hält die Klage für unbegründet. In erster Instanz war die Frau vor dem Landgericht Waldshut gescheitert. Zum Start der Berufung heute wurde ein Sachverständiger dazu befragt, ob die Gesundheitsschäden der Frau nicht vielleicht durch andere Faktoren ausgelöst worden sind. Das Urteil soll an einem anderen Tag fallen.