
Er hatte im Herbst 2016 eine Mitarbeiterin des Klinikums Leverkusen überfallen und mit einem Ast verletzt. Der Grund für die Tat konnte auch vor dem Kölner Landgericht nicht geklärt werden.
Der Angeklagte hatte während des Prozesses immer wieder gesagt, dass er sich nicht an die Tat erinnern kann – er könne sie aber auch nicht ausschließen. Ein Psychiater hat den Mann untersucht: Er sei trockener Alkoholiker und leide immer wieder an Ohnmachtsanfällen. Für Schuldunfähig hielt er ihn aber nicht. Positiv wirkte sich für ihn vor Gericht aus, dass ihm die Tat aufrichtig leid tat. Außerdem konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er dem Opfer Handy und Handtasche habe klauen wollen. Neben der Bewährungsstrafe hat das Gericht dem Mann verboten, sich im Wald an der Klinik und in der Nähe des Tatorts herumzutreiben.