
© Radio Leverkusen
© Radio Leverkusen
Anzeige
Im Fluthilfebüro können immer noch finanzielle Soforthilfen bis zu 2500 Euro beantragt werden. Voraussetzung für die Soforthilfe: Es muss ein Schaden in Höhe von mindestens 5000 Euro entstanden sein, der nach persönlicher Einschätzung nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Außerdem ist unter anderem ein Nachweis darüber erforderlich, dass Antragstellende ihren Hauptwohnsitz in flutbetroffenen Stadtgebieten haben. Termine für eine entsprechende Unterstützung bei der Beantragung der Soforthilfe im Fluthilfebüro können telefonisch vereinbart werden. Tel.: 0175 9620695. Weitere Infos gibt es hier.
Anzeige