
© Getty Images/SKatzenberger
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Übrige Raketen aus dem letzten Jahr oder Feuerwerk aus Online-Shops – ein Verkaufsverbot bedeutet nicht, dass es gar keine Möglichkeit zum Böllern gibt.
Das Zünden von Feuerwerk grundsätzlich flächendeckend zu verbieten ist laut Stadt aber rein rechtlich nicht möglich. Der Krisenstab prüft deshalb gerade, ob er es zumindest an sogenannten Hot-Spots verbieten kann - zum Beispiel am Rheinufer, in den Fußgängerzonen oder auch auf Marktplätzen in den unterschiedlichen Stadtteilen. Hier sei in den letzten Jahren besonders viel geböllert worden – teilweise auch mit Zwischenfällen.
Ziel des Böller-Verbot ist es, den Rettungsdienst und vor allem die Krankenhäuser in der Pandemie nicht zusätzlich zu belasten.
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