
Ab Samstag gelten damit u.a. folgende Regeln:
Kontaktbeschränkungen:
Im öffentlichen Raum dürfen sich Angehörige aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung treffen, zudem nachweislich durchgeimpfte oder genesene Personen aus weiteren Haushalten. Mit negativem Testnachweis dürfen sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Nachweislich Immunisierte und Kinder bis zum Schuleintritt können noch hinzukommen.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt wieder in allen Innenräumen – also nicht nur in Bussen und Bahnen, Taxen, Arztpraxen, Einzelhandel, Schulen oder städtischen Verwaltungsgebäude, sondern beispielsweise auch in Museen, Bibliotheken, Theatern, Konzerthäusern oder Kinos. Im Freien gilt die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen und ähnlichem. Für das Personal in der Gastronomie gilt wieder Maskenpflicht.
Rückverfolgbarkeit – Erfassung von Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gäste müssen u.a. wieder in Restaurants, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen, in Bibliotheken, oder bei Sport- und Kulturveranstaltungen erfasst werden.
Test- bzw. Immunisierungsnachweis
Ein Test- bzw. Immunisierungsnachweis ist u.a. bei Kulturveranstaltungen, manchen Sportveranstaltungen (abhängig vom Austragungsort bzw. Personenanzahl), privaten Veranstaltungen im Innenbereich, Partys sowie beim Besuch von Hallen- und Spaßbädern, Saunen und Thermen wieder erforderlich.
Clubs und Diskotheken
Innenbereiche von Clubs und Diskotheken müssen wieder schließen. Die Öffnung von Außenbereichen von Clubs und Diskotheken ist weiterhin mit begrenzter Personenanzahl und Test- bzw. Immunitätsnachweis möglich.