Corona-Soforthilfen "nachträglicher Todesstoß"?

426.000 Anträge für die Corona-Soforthilfen sind vom Land NRW bis Ende Juni bewilligt worden – doch für viele Gaststätten und auch Solo-Selbstständige in unserer Stadt könnte das Geld jetzt nachträglich noch als falsche Hoffnung verpuffen. Darauf macht unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein aufmerksam.

Dem DEHOGA zufolge hat das Land nachträglich die Bedingungen für die Bewilligung so verändert, dass viele Unternehmen gezwungen sein werden, die Soforthilfe zurückzugeben.

Dabei geht es unter anderem um die Personalkosten, die nicht mit angerechnet werden dürfen. Außerdem hätten viele Stundungsvereinbarungen mit Vermietern oder Lieferanten getroffen – auch das sei jetzt ein Problem, weil nur die Kosten angerechnet werden dürfen, die auch im Zeitraum März bis Mai geleistet worden sind.

Die jetzige Regelung sei ein nachträglicher Todesstoß für viele, heißt es. Der DEHOGA ruft deshalb all seine Mitglieder auf, den vom Land geforderten Nachweis erstmal nicht abzugeben – und eine rechtliche Klärung abzuwarten.  

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