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Das müsst ihr jetzt rund ums Reisen wissen
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Urlaub am Strand in verschiedenen europäischen Ländern ist ab dem 14. Juni wieder möglich.
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Das müsst ihr jetzt rund ums Reisen wissen

Die weltweite Reisewarnung wird ab dem 15. Juni für EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien aufgehoben. Für andere Länder gilt sie vorerst bis einschließlich 31. August 2020. Doch was müsst ihr jetzt beim Reisen beachten?

Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2020 16:00

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Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Reisewarnung"?

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"Reisewarnungen sind keine Reiseverbote und Reisehinweise sind keine Reiseeinladung." – Außenminister Heiko Maas.

Entsprechend handelt es sich bei einer Reisewarnung lediglich um einen Appell, Reisen soweit wie möglich zu vermeiden, aber nicht etwa um ein Verbot. Es steht also jedem Reisenden frei, ob er eine Reise antritt oder nicht. Denkt nur bitte daran, dass diese Warnungen nicht leichtfertig ausgesprochen werden. Berücksichtigt werden dabei Reisen von Deutschland ins Ausland, nicht aber Einreisen nach Deutschland.

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Für welche Länder entfällt die Reisewarnung genau?

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Konkret entfällt die coronabedingte weltweite Reisewarnung ab dem 15. Juni für folgende Länder:

  • Für Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern.
  • Für Schengen-assoziierte Staaten: Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island.
  • Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.
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Heißt es dann ab jetzt einfach: ab in den Flieger und los?

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Nein. Nicht jede Reise ist dadurch ohne Einschränkungen möglich. Einzelne Länder können also weiterhin Einreisebeschränkungen haben oder gar eine Quarantäne bei der Einreise vorschreiben. Darum ist es umso wichtiger, dass ihr euch vorher über die Situation sowie die Reise- und Sicherheitshinweise im jeweiligen Gastland informiert. Weiterhin gilt natürlich: Seid bei allen Reisen ins Ausland besonders vorsichtig und lasst euch vorher medizinisch beraten, wenn ihr zu einer Risikogruppe gehört.

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Sind die Reisewarnungen damit ab sofort und dauerhaft aufgehoben?

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Nein. Es kann auch passieren, dass für einzelne Länder, aufgrund einer zu hohen Zahl an Neuinfizierten, wieder eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Haltet daher auch die Vorschriften zu deutschen Reisebeschränkungen beim Bundesministerium oder bei der Bundespolizei im Blick. Außerdem kann eine Aufhebung der Reisewarnung für einzelne Länder verzögert sein, wenn zum Beispiel nationale Einreisesperren, die gegebenenfalls über den 15. Juni 2020 hinaus bestehen bleiben, vorhanden sind oder eine Nichterfüllung der Pandemiekriterien vorliegt.

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Sind Reisekrankenversicherungen momentan besonders wichtig?

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Das Auswärtige Amt empfiehlt den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung vor Beginn der Reise ausdrücklich. Der Aufenthalt im Ausland kann je nach Krankenkasse oder Tarif aber bereits Bestandteil eures Versicherungsschutzes sein. Informiert euch daher frühzeitig über einen vorhandenen Schutz und den entsprechenden Leistungsumfang bei eurem Versicherer.

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Sind dann ab dem 31. August auch alle anderen Länder wieder offen?

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Leider nicht. Die Reisewarnung wurde für alle anderen Länder "vorerst" bis zum 31. August verlängert. Eine vorzeitige Aufhebung für einzelne Länder ist dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden können. Dazu zählen eine positive Pandemieentwicklung, ein stabiles Gesundheitssystem, stimmige Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässliche Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten.

"Wir werden die Reisewarnung auch vor September immer wieder auf den Prüfstand stellen, immer mit der Sicherheit der Reisenden als zentralem Kriterium. Dort - und nur dort - wo das Gesamtpaket aus positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten das zulässt, können wir möglicherweise schon früher von einer Reisewarnung zu Reisehinweisen zurückkehren." – Außenminister Heiko Maas
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Sollte ich bei der Buchung etwas Besonderes beachten?

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Bei der Buchung solltet ihr möglichst auf umbuchbare Flüge und stornierbare Unterkünfte setzen, falls die Lage sich im Reiseland plötzlich verschlimmern sollte. Außerdem solltet ihr ein höheres Budget einplanen. Möglicherweise können höhere Kosten für zum Beispiel längere Aufenthalte entstehen. Da kann es dann auch im Vorhinein sinnvoll sein, seinen notwendigen Medikamentenvorrat aufzustocken. Das Auswärtige Amt rät außerdem dazu, Tickets und Eintrittskarten vor Ort online zu kaufen, um Warteschlangen und größere Menschenansammlungen zu vermeiden.

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Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten während der Reise?

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Während der Reise gelten weiterhin die derzeit gängigen Hygienemaßnahmen wie Abstand halten und das Tragen von Gesichtsmasken, insbesondere in Verkehrsmitteln, an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen. Es können aber auch besondere COVID-19-Maßnahmen für euer Transportmittel sowie am Reiseziel gelten. Informiert euch also besser beim jeweiligen Transportunternehmen. Behaltet außerdem die epidemiologische Entwicklung im Zielland im Auge.

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Worauf sollte ich bei der Rückreise achten?

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Für die Rückkehr nach Deutschland solltet ihr euch bei der Bundespolizei und beim Bundesministerium über die Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen informieren sowie bei der Bundesregierung über Quarantäne- und andere Regelungen. Je nach Reise- und Bundesland kann hier eine 14-tägige Quarantäne Vorschrift sein. Es kann leider auch vorkommen, dass eine Rückreise aufgrund der vorherrschenden Infektionslage verzögert oder gar erst einmal nicht möglich ist.

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