
© Pixabay
© Pixabay
Anzeige
Einzige Voraussetzung: Sie müssen zusammengeklappt werden können. Dann gelte der E-Roller wie ein Gepäckstück, sagt der Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Ist das nicht der Fall, also der E-Roller nicht klappbar, dann müssen sich Kunden im VRS-Gebiet ein Ticket holen – ähnlich wie beim Mitführen eines Fahrrads.
Anzeige