
© Radio Leverkusen
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Der Richter in San Francisco hatte im Januar entschieden, das Verfahren in zwei Teile zu trennen: Zunächst geht es darum, ob Monsanto-Produkte krebserregend sind. Nur wenn die Kläger-Seite das ausreichend belegen kann, würde die Frage verhandelt, ob das Unternehmen Risiken verschwiegen hat.
Die Anwältin habe sich in ihrem eröffnenden Statement nicht an diese Linie gehalten. Deswegen verdonnerte der Richter sie dazu, eine schriftliche Erklärung zu ihrem Verhalten abzugeben.
Im zweiten Prozess gegen Monsanto macht der Kläger wieder einmal Glyphosat für seine Krebserkrankung verantwortlich. Bei dem Prozess handelt es sich um einen Musterfall in einem Massenverfahren.
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