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Kölner Landgericht
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Damit fällt die Strafe über ein Jahr höher aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Bei seinen Taten hier in Leverkusen soll er letzten Sommer unter anderem eine Frau von hinten umklammert und ihre Brüste geknetet haben und vor einer anderen Frau und ihrer Tochter masturbiert haben. Der Richter machte klar, dass er eine Sicherungsverwahrung anordnen werde, sollte der Mann noch einmal straffällig werden. Er war bereits 2015 wegen drei ähnlicher Fälle verurteilt worden.
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