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Er betrifft alle, die einer dritten Person eine Vollmacht ausstellen wollen, um den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen abzuholen: Es fehlt die Info, dass die bevollmächtigte Person sich auf Nachfrage ausweisen muss.
Eine Stadtsprecherin sagt, ein Neudruck der Unterlagen sei nicht nötig. Der Text sei offenbar durch ein unpassendes Format der Wahlbenachrichtigung abgeschnitten worden. Wer den richtigen Text nachlesen möchte, findet ihn hier:
Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht dafür vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesem Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
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