Finanzielle Soforthilfe und andere Hilfsangebote

Hochwasser-Betroffene in der Stadt sollen jetzt noch schneller Unterstützung bekommen. Ab Freitagmorgen stellt die Stadt deshalb offizielle Bescheinigungen darüber aus, dass jemand unter Hochwasserschäden leidet. Nötig ist das z.B. für Reiserücktrittsversicherungen.

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Ab Freitag, 23. Juli, können entsprechende Hochwasser-Bescheinigungen freitags von 8:00 Uhr – 14:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr entweder an der an der Information im Erdgeschoss des Rathauses sowie im Verwaltungsgebäude Goetheplatz beim Dezernat für Schulen, Kultur, Jugend und Sport in Raum 238 (2. Etage) abgeholt werden. Hierfür sollten sich die Betroffenen ausweisen können.

Zudem wird die finanzielle Soforthilfe für Betroffene immer konkreter. Jetzt sofort das Formular ausfüllen – dann fließt spätestens Anfang nächster Woche das Geld – so das Versprechen vom Land NRW. Bis zu 3.500 Euro pro Haushalt sind möglich. Zu weiteren Infos und dem Antrag kommt ihr hier.

Die Beantragung der Soforthilfe ist ab sofort bis zum 31.08.2021 möglich.

Die Beantragung und Auszahlung der Soforthilfen funktioniert wie folgt: 

Bürgerinnen und Bürger bzw. Privatpersonen, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte finden auf der städtischen Homepage den Link zum Antragsformular auf Soforthilfe.

Privatpersonen und Gewerbetreibende können das Geld per Überweisung erhalten. Sollte eine Überweisung nicht möglich sein, kann kurzfristig eine pragmatische Lösung im Einzelfall gefunden werden.

Die vollständig ausgefüllten Anträge können per Mail (als Scan) an fluthilfe@stadt.leverkusen.de, per Post (Stadt Leverkusen, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen) an die Stadt Leverkusen gerichtet werden. Die Anträge werden auch an den städtischen Verwaltungsstandorten angenommen bzw. stehen dort ausgedruckt bereit. Sie sind auch an der Anlaufstelle Landrat-Lucas-Gymnasium erhältlich; auch die Teams der Sozialarbeiter, die in den Stadtteilen unterwegs sind, können diese bei Bedarf ausgeben.

Die Anträge werden geprüft, die Auszahlung kann wenige Tage nach der Bewilligung des jeweiligen Antrages erfolgen. 

Die Vorlage eines Personalausweises ist nicht notwendig, die Anträge werden mit dem Einwohnermelderegister bzw. dem Gewerberegister abgeglichen.


Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Telefonnummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Das Bürgertelefon ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag, 8–18 Uhr; Samstag und Sonntag, 10–16 Uhr. Es richtet sich an betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen. Weitere Informationen gibt's hier.


Außerdem will die Stadt Leverkusen die Hochwasserhilfe noch besser koordinieren und hat eine Task-Force gegründet. Zusätzlich zur Bürgerhotline (Tel. 406-3333) steht zudem ab sofort eine neue zentrale Emailadresse zur Verfügung. Unter fluthilfe@stadt.leverkusen.de können Betroffene sämtliche Anfragen, Unterstützungsbedarfe, Wohnungssuche etc. melden. Die Emailadresse ehrenamt@stadt.leverkusen.de bleibt für Menschen, die helfen und sich engagieren wollen, bestehen.

In Opladen sind verstärkt Sozialarbeiterteams unterwegs, um gezielt den Bedarf an Versorgung und Unterstützung ermitteln, wie z.B. Hilfe bei der Lebensmittelversorgung für Senioren.

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