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Fristen neue Führerscheine
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Fristen neue Führerscheine

Wer vor Januar 2013 seinen Führerschein gemacht hat, braucht demnächst einen neuen Lappen. Das geht aus einer EU-Richtlinie hervor, die das Land jetzt umsetzen muss – und das beschäftigt die Leverkusener Führerscheinstelle schon heute.

Veröffentlicht: Donnerstag, 07.03.2019 11:21

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Auch wenn der früheste Umtausch erst 2021 möglich ist, gingen aktuell sehr viele Anfragen dazu ein, so die Stadt.

Um die Behörden zu entlasten sollen die Führerscheine je nach Ausstellungs- oder Geburtsjahr zu unterschiedlichen Fristen umgetauscht werden, spätestens aber bis 2033. Die Kosten für den Umtausch betragen rund 25 Euro.

Die Richtlinie wurde deshalb eingeführt, weil die Führerscheine in der EU zukünftig fälschungssicherer sein sollen.

Fristen für den Umtausch älterer Führerscheine:

vor 1953:                Umtausch bis 19.01.2033

1953 bis 1958:        Umtausch bis 19.01.2022

1959 bis 1964:        Umtausch bis 19.01.2023

1965 bis 1970:        Umtausch bis 19.01.2024

1971 oder später:    Umtausch bis 19.01.2025


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 (Kartenführerscheine) gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:


1999 bis 2001:         Umtausch bis 19.01.2026

2002 bis 2004:         Umtausch bis 19.01.2027

2005 bis 2007:         Umtausch bis 19.01.2028

2008:                       Umtausch bis 19.01.2029

2009:                       Umtausch bis 19.01.2030

2010:                       Umtausch bis 19.01.2031

2011:                       Umtausch bis 19.01.2032

2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19.01.2033


Auf Führerscheinen, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, ist das Ablaufdatum in Feld 4b vermerkt.


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