Glyphosat: Hoffnungsschimmer für Bayer

Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch den Bayer-Unkrautvernichter Glyphosat sieht der Europäische Gerichtshof die derzeitigen EU-Schutzregeln als ausreichend an. Das haben die Richter bei einem Prozess gegen mehrere Aktivisten gesagt, die sich aktuell wegen Sachbeschädigung verantworten müssen.

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Sie hatten in mehreren Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichters unschädlich gemacht. Ein Pflanzenschutzmittel könne nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf den Menschen bestünden, so die Aussage der Luxemburger Richter. Für Bayer ist die Aussage ein Hoffnungsschimmer. Der Konzern strebt eine Wieder-Zulassung von Glyphosat in der EU ab 2023 an.

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