
© Finn Geßner
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Erfolg vor Gericht
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Das Gericht hat entschieden, dass Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden kann. Dabei beruft sich das Gericht auf eine Entscheidung der US-Regierung, die einheitliche Markierungen vorschreibt. Und damit kann es keine abweichenden Anforderungen in einzelnen Bundesstaaten geben. Das bedeutet: Vielen Klagen im Zusammenhang mit Glyphosat wird damit die Grundlage entzogen.
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So reagiert Bayer
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Bayer selbst hat sich positiv zu dem Urteil geäußert. Es sei gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind. Parallel dazu strebt Bayer weiterhin die finale Genehmigung des großen Sammelvergleichs an.
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