
Der Richter war überzeugt, dass der Angeklagte Anfang Oktober 2021 einen 19-jährigen Schüler des Berufskollegs mit zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzt hat. Er verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Tat vorausgegangen war ein Streit zwischen den beiden. Das spätere Opfer hatte dem Angeklagten daraufhin einen Faustschlag verpasst. Darauf hatte der Angeklagte mit einem Springmesser zugestochen. Der zur Tatzeit 22-jährige Angeklagte war nach der Attacke geflüchtet, hatte sich wenig später aber auf der Wache in Opladen gestellt. Dass Mobbing der Grund für den Streit war, hat das Opfer im Prozess bestritten.
Der Anwalt hatte in seinem Plädoyer maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte 3,5 Jahre Haft.
Nach Angaben eines Sprechers des Kölner Landgerichts ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.