
© pixabay
© pixabay
Anzeige
Bis Ende Februar dürfen dann Äste grundsätzlich auch stärker zurückgeschnitten werden – danach beginnt wieder die Schonzeit zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren. Wichtig ist außerdem: Äste und Pflanzen dürfen nicht auf Gehwege oder Straßen ragen und keine Schilder oder Laternen verdecken. Nach Stürmen müssen gefährliche oder abgebrochene Äste ebenfalls entfernt werden. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Anzeige
Weitere Meldungen aus Leverkusen
Anzeige
Anzeige