
Kaum Urteile nach Kölner Silvesternacht
Die massenhaft sexuellen Übergriffe aus der Kölner Silvesternacht vor rund drei Jahren haben juristisch kaum Folgen. Den über 660 weiblichen Opfern stehen bis jetzt lediglich drei Urteile gegenüber. Das Amtsgericht Köln geht davon aus, dass sich die Zahl noch weiter nach oben entwickelt.
Veröffentlicht: Dienstag, 12.03.2019 09:49
„Es ist nicht zu erwarten, dass es noch weitere Verfahren gibt“ - heißt es vom Kölner Amtsgericht. Seit einiger Zeit seien keine neuen Eingänge mehr dazu zu verzeichnen.
Bisher wurden drei Täter aus der Silvesternacht verurteilt. Einer davon zu einem Jahr und zehn Monaten Haft – die anderen beiden kamen mit Bewährungsstrafen davon.
Insgesamt waren bei der Kölner Staatsanwaltschaft über 1300 Strafanzeigen im Zusammenhang mit den Geschehnissen aus der Silvesternacht eingegangen. Den Behörden wurde damals Versagen vorgeworfen.