
Vor allem an den Karnevals-Hotspots ist der öffentliche Alkoholkonsum untersagt. Dazu gehören an Weiberfastnacht die Fußgängerzonen in Wiesdorf, Schlebusch und Opladen ab 10 Uhr am Vormittag. An den darauffolgenden Tagen heißt es anstelle von „D‘r Zoch kütt“ dann „Flasche weg“. Das gilt am Samstag für Schlebusch, Sonntag für Wiesdorf und Rosenmontag für Opladen ab jeweils 12 Uhr. Wer vom Ordnungsamt erwischt wird muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist in der Zeit vom 11.02.2021 - 10:00 Uhr bis 12.02.2021 - 01:00 Uhr in folgenden Bereichen untersagt:
a) Leverkusen-Wiesdorf: Fußgängerzone,
b) Leverkusen-Schlebusch: Fußgängerzone, Lindenplatz, Wuppermannpark,
c) Leverkusen-Opladen: Fußgängerzone, Marktplatz.
Darüber hinaus ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum in den folgenden Bereichen an den benannten Tagen und Zeiträumen untersagt:
a) Leverkusen-Schlebusch: am 13.02.2021 - 12:00 Uhr bis 14.02.2021 - 01:00 Uhr, - Fußgängerzone, Lindenplatz, Wuppermannpark,
b) Leverkusen-Wiesdorf: am 14.02.2021 - 12:00 Uhr bis 15.02.2021 - 01:00 Uhr, - Fußgängerzone,
c) Leverkusen-Opladen: am 15.02.2021 - 12:00 Uhr bis 16.02.2021 - 01:00 Uhr, - Fußgängerzone, Marktplatz.