
© Gettyimages/frederikloewer
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Die Kläger aus Lützenkirchen und Burscheid hatten einen Lärmschutz gefordert, weil beim Bau in den 1980er Jahren noch nicht klar gewesen sei, wie groß der Lärm durch mehr Verkehr noch werden würde. Wenigstens einer der Lützenkirchener Anwohner bekommt nach einem Vergleich vor Gericht jetzt aber eine Entschädigung, nämlich Schallschutzfenster für sein Gebäude.
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