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Keine Wiederaufbauhilfen für Kleingärtner
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Keine Wiederaufbauhilfen für Kleingärtner

Nach der Flut schauen einige Menschen bei uns in der Stadt mit ihren Anträgen auf Wiederaufbauhilfe in die Röhre. Wie die Bezirksregierung mitteilt, musste sie einige Anträge ablehnen. Hintergrund ist eine Entscheidung des NRW-Bauministeriums.

Veröffentlicht: Donnerstag, 02.06.2022 04:23

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Aus Leverkusen haben einige Menschen Wiederaufbauhilfen im Zusammenhang mit Campingplätzen oder Kleingärten gestellt, das sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung. Doch das Bauministerium habe entschieden, dass diese – genau wie Wohnwagen oder Mobilheime – keine förderfähigen Anlagen sind. Demnach könnten Betroffene keine Flutschäden geltend machen. Das gelte in diesem Fall auch für Hausratschäden. Ausnahmen für den Hausrat gebe es nur, wenn es sich bei den betroffenen Anlage um den alleinigen dauerhaften Wohnsitz handelt.

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