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Landgericht: U-Haft für Stefan K.
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Landgericht: U-Haft für Stefan K.

Der Lützenkirchener Stefan K. muss in Untersuchungshaft. Das hat das Kölner Landgericht entschieden. Eigentlich sollte am Freitag das Urteil in dem Prozess fallen. Aussagen einer Zeugin, hatten dem Fall aber eine neue Entwicklung gegeben.

Veröffentlicht: Freitag, 08.02.2019 14:46

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Eigentlich stand der Mann wegen mehreren Einbrüchen und Körperverletzung vor Gericht. Der neue Vorwurf: Er soll eine Zeugin zu einer Falschaussage gedrängt haben.

„Der Angeklagte hat mich gestern unter Druck gesetzt“ – das hat die Zeugin vor Gericht gesagt. Zum Beweis spielte sie dann eine Sprachaufnahme von ihrem Handy vor. Angeblich ist darauf der Angeklagte zu hören, der von der Zeugin eine entlastende Aussage fordert.

Die Verteidigung hätte sich diese Aufnahme gerne noch mal genauer angehört. Das war aber nicht möglich, weil die Zeugin die Aufnahme plötzlich gelöscht hatte. Anschließend sagte die Zeugin: „Ich will nichts mehr mit dem Prozess oder dem Angeklagten zu tun haben.“ Der Prozess wird am 21. Februar fortgesetzt. Der Angeklagte bleibt so lange in Untersuchungshaft, um nicht nochmal versuchen zu können, Zeugen zu manipulieren.

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