
Die Angeklagte ist nicht vor Gericht erschienen, das Urteil musste schriftlich verhängt werden.
Das Interesse in dem Fall war groß: Viele Mitarbeiter der Lebenshilfe waren vor Ort, auch Kamerateams und viele Medienvertreter. Dass die Angeklagte nicht vor Gericht erschienen ist, kam bei den meisten nicht gut an – von Respektlosigkeit war die Rede.
Der Fall selbst liegt bereits vier Jahre zurück: Wie ein Fernsehteam von RTL mit verdeckten Fernsehaufnahmen aufgedeckt hatte, soll die Angeklagte in der Lebenshilfe-Werkstatt Bürrig Behinderte schikaniert haben. Zwei Anklagen gegen weitere Betreuer wurden fallen gelassen, weil die Beweislage zu dünn war. Die Angeklagte wurde wegen der Vorfälle nach der TV-Ausstrahlung vor zwei Jahren fristlos entlassen.
Sie kann jetzt zwei Wochen lang Einspruch gegen das Urteil einlegen, ansonsten ist es rechtskräftig.