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Damit hat der Hick Hack in dem Fall offenbar ein Ende. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei ehemalige Mitarbeiter gestellt – gegen zwei davon reichten die Beweise aber nicht aus. Grund dafür war, dass das belastende Videomaterial stark bearbeitet sei, gegen das Persönlichkeitsrecht verstoße und damit nicht als Beweismittel genüge. Hintergrund ist ein Fernsehbeitrag von RTL aus 2017. Eine RTL-Journalistin um das Enthüllungsteam Wallraff hatte verdeckt gefilmt, wie Erzieher der Einrichtung Behinderte schikanieren. Die jetzt Angeklagte muss sich vor Gericht wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.
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