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Im vergangenen Jahr gab es in Köln und Leverkusen von Januar bis Juli alleine 20 Unfälle, die Kinder mit E-Scootern hatten. In diesem Jahr stieg die Zahl bis Juli um fast das Dreifache (auf 58 Unfälle) an. Die Polizei weist deshalb nochmal darauf hin vorsichtig zu fahren und sich an geltende Regeln zu halten.
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Regeln zum E-Roller fahren
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Es brauche zwar keinen Führerschein für E-Scooter, das Mindestalter beträgt trotzdem 14 Jahre. Außerdem wichtig: Es darf nur eine Person auf dem Roller stehen, das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist im Normalfall nicht erlaubt und es braucht ein Versicherungskennzeichen. Um schwerwiegende Folgen zu vermeiden, empfiehlt die Polizei außerdem das Tragen eines Helms.
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