
Hintergrund ist die Abschiebung einer Familie aus Sri Lanka Mitte des Monats. Der Vater und seine volljährige Tochter waren vorletzte Woche aus der Wohnung abgeholt und abgeschoben worden. Zurück blieben die Mutter und die minderjährigen Kinder, denen ebenfalls die Abschiebung droht. Der Kinderschutzbund kritisiert vor allem die Folgen für die Kinder der Familie. Die älteste Tochter habe kurz vor dem Abitur gestanden und könne ihren Abschluss nun nicht mehr hier machen. Der Verein verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention – den Vorrang des Kindeswohls, der ein Leitprinzip für alle Gesetze, Gerichte und Behörden weltweit sei. Die srilankische Familie war vor mehreren Instanzen vor Gericht gescheitert. Die Stadt Leverkusen muss mit der Abschiebung nach eigenen Angaben geltendes Recht umsetzen.