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Der Lokführer sagte, das grelle Licht ist aus der Richtung eines Hochhauses gekommen. Kurzzeitig habe er Probleme mit dem Sehen gehabt, letztlich konnte er die Fahrt aber fortsetzen.
Eine Woche davor hatte es eine weitere Blend-Attacke auf einen S-Bahn-Führer in Köln-Chorweiler gegeben.
Die Polizei weist nochmal darauf hin, dass das Blenden mit einem Laserpointer strafrechtliche Konsequenzen hat. Laserpointer haben ein erhebliches Verletzungsrisiko für die Augen und gehören nicht in die Hände von Kindern, heißt es von der Polizei weiter.
Für mögliche Hinweise zu den Tatverdächtigen wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000.
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