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Das Gericht hat am Dienstag die ursprüngliche Strafe von 2020 etwas abgemildert – damals war der Angeklagte wegen mehrfachen schweren Kindesmissbrauchs zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er war in Berufung gegangen, der Bundesgerichtshof fand Fehler beim Strafmaß. Heute ist der Angeklagte zu acht Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Seine Anwältin hatte gefordert, dass sich sein Geständnis strafmildernder auswirkt. Dadurch habe er verhindert, dass die Opfer selbst vor Gericht aussagen müssen. Auf der anderen Seite haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage nochmal klar gemacht, wie massiv die Schäden und psychischen Verletzungen sind, die die sechs Nachbarsmädchen davongetragen haben.
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