
Neubau der Rheinbrücke muss nicht neu ausgeschrieben werden
Der Weiterbau der A1-Rheinbrücke muss nicht neu ausgeschrieben werden. Bei der Vergabe der Arbeiten habe es keinen Regelverstoß gegeben, teilte Verkehrsminister Wüst am Mittwoch im Landtag mit.
Veröffentlicht: Donnerstag, 10.12.2020 05:19
Das Magazin Westpol hatte berichtet, dass eine Projektleiterin von Straßen.NRW mit einem führenden Mitarbeiter des Baukonzerns verheiratet ist, der am Ende der Vergabe den Zuschlag bekam. SPD und Grüne wollten deshalb wissen, ob es einen Interessenskonflikt gegeben habe, der nicht ausreichend berücksichtig worden war. Laut Wüst sei das aber nicht der Fall. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei habe den Vergabeprozess begleitet. Außerdem habe Straßen NRW vorab über die familiären Verhältnisse Auskunft gegeben.