
© Radio Leverkusen
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Neu ist, dass in Supermärkten, in Arztpraxen, in Gottesdiensten und in Bussen und Bahnen ab heute eine so genannte medizinische Maske getragen werden muss – d.h. entweder eine OP- oder eine FFP2-Maske. Das gelte im Übrigen auch für Bahnhöfe und Bushaltestellen, teilte die Wupsi mit. Sie wird die neue Maskenpflicht kontrollieren. Wer sich nicht dran hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder unter 14 Jahren, denen die Masken nicht passen. Sie dürfen weiter eine Alltagsmaske tragen. Kinder bis zum Grundschulalter sind von der Maskenpflicht befreit.
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