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Das Erzbistum hat bestätigt, dass das Geld geflossen sei, um dem Priester aus einer Notlage zu helfen – und zwar aus einem Sondervermögen, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden.
Zunächst waren die Hilfszahlungen offenbar auch nicht versteuert worden. Erst nach intensiven steuerrechtlichen Überprüfungen habe das Erzbistum das Geld nachträglich versteuert – Kostenpunkt: nochmal knapp 650 000 Euro.
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