
Neustart Vergewaltigungsprozess
Er soll eine damals 22-Jährige in der Umkleidekabine seines Geschäfts sexuell genötigt haben, deswegen wurde ein Schneider aus Schlebusch 2017 zu einer Haftstrafe und Schmerzensgeld verurteilt. Der Mann ist allerdings weiter auf freiem Fuß. Sowohl er selbst, als auch die Nebenklage hatten nach der Urteilsverkündung Berufung eingelegt.
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.10.2020 11:57
Vom Opladener Amtsgericht wandert der Fall jetzt zum Kölner Landgericht. In erster Instanz war der Leverkusener eigentlich wegen Vergewaltigung angeklagt. Der Vorwurf ließ sich aber nicht erhärten, deswegen wurde der Schneider wegen sexueller Nötigung verurteilt. Die Nebenklage will das nicht hinnehmen, deswegen auch der Berufungsantrag. Sie will erreichen, dass der Leverkusener doch noch wegen Vergewaltigung verurteilt wird. Zu der Strafe des Amtsgerichts war erschwerend hinzugekommen, dass der Leverkusener auf Bewährung war.