
Konkret geht es um Eltern, deren Tätigkeit die Versorgung und Sicherung der Bevölkerung gewährleistet.
Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Mehr Infos dazu hat das Land hier veröffentlicht.
Die Notbetreuung gilt für Kinder bis zur Einschulung und von der ersten bis zur sechsten Klasse.
Eltern müssen ihre Zugehörigkeit zu einer der genannten Berufsgruppen gegenüber der Einrichtung bzw. Tagespflegeperson durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitsgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachweisen. Für Angehörige der Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige) sowie der Polizei genügt die Vorlage des Dienstausweises.
Infos hat die Stadt hier veröffentlicht.
Wer nicht unter die Regelung fällt und seine Kinder nicht in Betreuung geben kann, soll die Kita-Gebühren erstattet bekommen, heißt es von der Stadt.