
© Radio Leverkusen
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Die Richter am Amtsgericht sehen keinen hinreichenden Tatverdacht - das hat jetzt auch das Kölner Landgericht bestätigt.
Bereits zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft waren wegen zu dünner Beweislage abgewiesen worden. Als wesentliches Beweismittel sollte ein Fernsehbeitrag von RTL dienen – dieser sei aber stark bearbeitet gewesen und habe gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, so das Gericht.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Beschwerde eingelegt. Die dritte Angeklagte – eine ehemalige Betreuerin – wird sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Verhandlungstermine stehen allerdings noch nicht fest.
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