
© Benedikt Klein
© Benedikt Klein
Anzeige
Der Grund: Die Infektionszahlen mit Covid-19 steigen dank der deutlich ansteckenderen Omikron-Variante rasant an – dadurch gibt es auch wieder mehr Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Für die Klinikleitung bleibt das Besuchsverbot nach eigener Aussage die einzige Möglichkeit, um die Mitarbeiter in den Krankenhäusern bestmöglich zu schützen und so die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. In Einzelfällen kann das Besuchsverbot nach Absprache aber auch aufgehoben werden – zum Beispiel zur Sterbebegleitung. Im Klinikum in Schlebusch sind Besucher aktuell weiter erlaubt. Hier gilt die 3G-Plus-Regel. Das heißt alle Besucher benötigen einen negativen Testnachweis, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Anzeige