
Anzeige
Zum Beispiel haben die Beamten 21 Mal Telekommunikationsmedien von Verdächtigen überwacht. Das sind ein Drittel der Fälle in ganz NRW. Die Überwachungsmaßnahmen müssen richterlich angeordnet sein. Sie werden unter anderem eingesetzt in Verdachtsfällen von organisierter Kriminalität oder Terrorplanungen. Zwei Mal hat die Polizei die Möglichkeit genutzt, um Verdächtige länger in Untersuchungshaft zu halten. Einmal ging es dabei auch um Terror – das andere Mal um häusliche Gewalt.
Anzeige