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Sie hatte im Klinikum Schlebusch einen Schaden in Höhe mehrerer Tausend Euro angerichtet und mehrere Menschen verletzt. Das Gericht urteilte trotzdem milde. Grund dafür ist die verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hatte ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich dagegen ausgesprochen, dass die Frau in eine Psychiatrie eingewiesen wird. Sie stelle durch ihre Persönlichkeitsstörung keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, hieß es zur Begründung.
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