Rechtsstreit um Bürostuhl: Kündigung wird zurückgezogen

Am Kölner Arbeitsgericht wurde am Dienstag ein kurioser Fall um einen Bürostuhl verhandelt. Eine Justiziarin des Erzbistums Köln hatte den coronabedingt aus dem Büro mit ins Homeoffice genommen und prompt die fristlose Kündigung erhalten – dagegen hatte sie geklagt. Zurecht, hat das Gericht nun beschieden.

Natürlich dürften Arbeitnehmer keine Bürostühle mit nach Hause nehmen. In dem konkreten Fall aber sei kurz nach Ausbruch der Coronapandemie kaum ein Homeoffice richtig eingerichtet gewesen. Da das Erzbistum jedoch seine Arbeitnehmer gebeten hatte, wenn möglich aus dem Home Office zu arbeiten, stelle die Mitnahme des Bürostuhls keine Grundlage für eine Kündigung dar.

Schmerzensgeld jedoch, wie die Klägerin in Höhe von 50.000 Euro gefordert hatte, stehe ihr nicht zu, so das Gericht. 

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