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Reise geplatzt wegen Corona - und jetzt?
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Reise geplatzt wegen Corona - und jetzt?

Die Reiseroute war geplant, Hotel und Flug gebucht – und dann kam Corona. Viele Leverkusener müssen sich momentan mit Stornierungen und Umbuchungen von geplanten Urlaubsreisen herumschlagen – und werden dabei möglicherweise übers Ohr gehauen.  

Veröffentlicht: Dienstag, 21.04.2020 08:59

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Gut jeder zweite Anruf dreht bei der Verbraucherzentrale in Leverkusen dreht sich momentan um Reiseprobleme, so eine Sprecherin. Man erlebe auch, dass sich viele Vermieter momentan querstellen.  

Grundsätzlich gilt: Ist es durch Einreisebeschränkungen oder behördlich angeordnete Hotelschließungen nicht möglich, zu reisen, wird der Vertrag hinfällig und dem Reisenden steht die Erstattung seines Geldes zu. Auch Gutscheinangebote müssen nicht angenommen werden, so die Verbraucherzentrale. Das gilt also, bis die Bundesregierung die Reisebeschränkungen wieder aufhebt – zumindest bei deutschen Verträgen.

Stehen noch Restzahlungen aus für eine Reise, die in den nächsten Wochen stattfinden soll, sagt die Verbraucherzentrale, dass diese Zahlungen erst einmal nicht geleistet werden müssen.  

Hintergrund sei, dass nach wie vor unklar ist, ob Reisen in den nächsten Wochen wie vereinbart durchgeführt bzw. Unterkünfte erreicht und für einen Urlaub genutzt werden können. Derzeit schließen die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts, Einreiseverbote in viele Staaten, das Abraten bzw. Verbote, innerhalb Deutschlands zu reisen, sowie das Verbot, Unterkünfte touristisch zu nutzen, Reisen praktisch aus. Ob und wann diese Einschränkungen tatsächlich entfallen, ist nicht absehbar. Zumindest Reisen, die in den nächsten Wochen (etwa bis Mitte Mai) stattfinden sollen, sind dermaßen gefährdet, dass die Zahlung vorerst verweigert werden kann, so die Verbraucherzentrale.

Bei Reisen, die für den Zeitraum geplant sind, für den noch keine gesetzlichen Reisebeschränkungen festgelegt wurden, gilt: Abwarten. Wer jetzt vorsorglich storniert, muss sich auf Stornogebühren einstellen. Auch die Sorge vor dem Coronavirus ist kein Grund, folgenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Wer selbst mit Corona infiziert ist, und deshalb nicht reisen kann, ist dann sicher, wenn er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Die gilt nämlich in solchen Fällen, es sei denn, das Coronavirus ist explizit in der Police exkludiert. Wichtig ist in diesem Fall aber, dass das Virus tatsächlich attestiert ist. Wer nur unter Verdacht steht, Corona zu haben, und deshalb vorsorglich in Quarantäne geht, kann in der Regel nicht auf seinen Versicherungsschutz bauen.

Wer seine Reise stornieren muss, weil er sie sich durch Corona nicht mehr leisten kann, kann Glück mit seiner Reiserücktrittsversicherung haben. Manchmal sind der Verlust des Arbeitsplatzes oder finanzielle Einbußen infolge von Kurzarbeit mitversichert.

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale dazu, sich schnellstmöglich mit dem eigenen Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, um nach einer Lösung zu suchen. Bei Individualreisenden kann eine Beratung durch die Verbraucherzentrale sehr hilfreich sein.  

Weitere Infos zu diesem Thema gibt es auch hier online

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