
© Radio Leverkusen / Leifeld
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Der Messangriff Ende April ist aus Notwehr passiert – darauf hatten der 58-jährige Kioskverkäufer und sein Verteidiger auch schon während des Prozesses gepocht. Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass das Ganze Totschlag war. Der Angeklagte hätte nicht zum Messer greifen müssen. Das beweisen auch Videoaufnahmen.
Der Angeklagte war deshalb zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Dagegen will er jetzt vorgehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft jetzt, ob das Verfahren neu aufgerollt wird. Eine Entscheidung dazu gibt es voraussichtlich erst im kommenden Jahr.
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