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Drei Betriebe aus unserer Stadt hatten vorm Landgericht Köln Eilanträge eingereicht, um trotz der Corona-Krise wieder aufmachen zu können. Ihr Argument: Innerhalb der Spielhallen wären durch die Automaten und Tische sowieso die notwendige Distanz zwischen den Spielern gewahrt.
Das Landgericht Köln sieht das anders. Die zuständige Richterin hat die Anträge alle abgelehnt. Es gelte, unnötige Menschenansammlungen generell zu verhindern, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
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