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Stadt richtet drei Brauchtumszonen ein
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Stadt richtet drei Brauchtumszonen ein

Auch bei uns in der Stadt wird es an Karneval Brauchtumszonen geben. Das sind Gebiete, in denen für sämtliche karnevalistische Veranstaltungen strenge Regeln gelten.

Veröffentlicht: Freitag, 11.02.2022 13:12

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Wie die Stadt mitteilt, gelte in den Brauchtumszonen die 2G-plus Regel. Wer darin feiern möchte, muss auch als geboostert sein oder einen negativen Test vorweisen können.

Vor allem Opladen und Schlebusch sollen an den Karnevalstagen Brauchtumszonen werden. Dies betreffe dann unter anderem die Fußgängerzonen und Marktplätze. Die Stadt will außerdem an Weiberfastnacht die Schlebuscher Fußgängerzone absperren. Karnevalisten müssen draußen bleiben, auch der Weibersturm wird nicht stattfinden.

Rein komme in die Fußgängerzone dann nur, wer dort einkaufen will, sagt die Stadt. Hintergrund sei, dass diese in den vergangenen Jahren an Weiberfastnacht Treffpunkt für Jugendliche war, die viel Alkohol getrunken haben.

Karnevalsfeiern etwa in Kneipen sind in den Brauchtumszonen erlaubt. Allerdings müssen alle Gäste - auch Geboosterte - einen negativem Test vorlegen. Dafür dann aber ohne Maskenpflicht.

Karnevalszüge sind in Leverkusen seit vielen Wochen abgesagt – sie werden seitens der Stadt aber auch offiziell verboten. Das hat die Stadt am Freitagmittag bekannt gegeben. Demnach werde nur in Rheindorf ein Aufmarsch des Dreigestirns erlaubt sein. Dafür wird die Stadt die Pützdelle und Wupperstraße an Karnevalssamstag zur Brauchtumszone erklären. Dort gelte dann die 2G-plus-Regel.

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Brauchtumszonen im Detail

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  • Opladen: Fußgängerzone und Marktplatz – 24.02. – 01.03., jeweils von 10 bis 20 Uhr; am 26.02.: von 10 bis 24 Uhr
  • Schlebusch: FußgängerzoneMarktplatz, Arkadenplatz, um die Kirche St. Andreas – 25.02. - 01.03., von 10 bis 20 Uhr
  • Rheindorf: Pützdelle und Wupperstraße – 26.02. von 10 Uhr bis 16 Uhr
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