
Strafzahlungen fürs "Menschlichkeit zeigen"
„Wir werden dafür bestraft, dass wir Menschlichkeit zeigen und unserem Berufsethos nachkommen“ – das sagt das Klinikum Leverkusen zu einem seit Jahresbeginn geltenden Gesetz. Demnach dürfen Patienten, die keine stationäre Behandlung mehr brauchen, aber Anschlussversorgung, nicht länger im Krankenhaus behalten werden.
Veröffentlicht: Donnerstag, 27.02.2020 13:43
Krankenhäusern, die sich nicht an das neue Gesetz halten, drohen eine Strafzahlung von 300 Euro und Rechnungskürzungen bei der Krankenkasse. Das Klinikum hat das am Beispiel vom ersten Halbjahr 2019 berechnet.
Hätte das Gesetz damals schon gegolten, würden dem Krankenhaus jetzt Strafzahlungen von rund 700.000 Euro für etwa 1080 Fälle drohen. Das will das Klinikum nicht hinnehmen.
Unter dem Motto „Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!“ macht das Klinikum jetzt mit anderen NRW-Krankenhäusern gegen das neue Gesetz mobil. Sie fordern, die Strafzahlungen sofort wieder zu streichen.