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Termine und Kundenbeschränkung in Geschäften verschärft
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Termine und Kundenbeschränkung in Geschäften verschärft

Das Land NRW und das Oberverwaltungsgericht haben heute Verwirrung bei den Leverkusener Händlern gestiftet: Es geht um die Terminpflicht und die Beschränkung der Kundenzahl im Einzelhandel. Die gilt jetzt auch für Blumencenter, Buchläden und Schreibwarengeschäfte.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 12:34

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Das so genannte Click and Meet war bislang Vorschrift für alle Einzelhändler außer Buchläden, Gartencenter und Schreibwarengeschäfte. Das ist unfair, hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute geurteilt – und die Regelung aufgehoben. Die Einzelhändler bei uns hatten sich schon kurz über eine Komplettöffnung gefreut, wurden aber schnell ernüchtert. Das Land NRW hat innerhalb weniger Stunden die abgesetzten Regelungen wieder in seine Verordnung aufgenommen - für alle Einzelhändler. Heißt: Wir müssen jetzt auch einen Termin buchen, wenn wir in Gartencentern, Schreibwaren- und Buchgeschäften einkaufen wollen. 

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